Strafrecht

Wir bieten Ihnen eine qualitativ hochwertige, kompetente Beratung in den Bereichen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Bußgeldverfahren in allen Instanzen, sowohl im Rahmen der Strafverteidigung als auch der Nebenklagevertretung (Opferschutz).

Unsere Beratung ist sowohl fachlich als auch sachlich an die ständigen Neuerungen und Ver-änderungen in der Rechtsprechung und Literatur im Bereich des Strafrechts ausgerichtet. Unsere Beratung im Strafrecht berücksichtigt dabei den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik, wobei bei Bedarf auf Wunsch anerkannte Sachverständige hinzugezogen werden können.

Mit unserer effektiven und kompetenten Strafverteidigung und Nebenklagevertretung bieten wir Ihnen Schutz vor einseitigen und/oder rechtswidrigen Maßnahmen der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den Finanzbehörden und der Gerichte und helfen so, Ihre Rechte zu wahren. Dabei werden die Weichen für einen möglichst günstigen Ausgang des Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Eine unbedachte Äußerung, auftretende Erinnerungslücken, auftretende Widersprüche, in Panik abgegebene unrichtige Erklärungen können sowohl für einen Beschuldigten als auch  für ein Opfer einer Straftat fatale Folgen haben. Die effektive Strafverteidigung oder Nebenklagevertretung erfordert daher ein frühzeitiges Einschalten eines qualifizierten Rechtsbeistands auf dem Gebiet des Strafrechts bereits im Ermittlungsverfahren, der aktiv am Ausgang des Strafverfahren entscheidend mitwirkt.

Verhaftungen und Durchsuchungen finden häufig gerade dann statt, wenn die meisten Kanzleien nicht zu erreichen sind. Wir bieten Ihnen daher für einen solchen Notfall eine 24 Stunden Erreichbarkeit auch am Wochenende und außerhalb unserer Geschäftszeiten (bitte nur bei Durchsuchungen und Verhaftungen), um Ihnen auf allen Feldern des Strafrechts wirksam und schnell helfen zu können, wo immer und wann immer es notwendig ist. Unsere Notfallnummer finden Sie unter Kontakt.

Im Rahmen der Betreuung von Tatopfern in Nebenklageverfahren liegt unser Augenmerk darauf, die Tatopfer durch eine fundierte, fachliche und ganzheitliche Beratung auf dem Gebiet des Strafrechts und seiner Nebengebiete sicher durch das Strafverfahren zu führen. Die anwaltliche Beratung umfasst hierbei auch die Prüfung und Geltendmachung von etwaigen Entschädigungsansprüchen der Tatopfer (Schmerzensgeld etc.). Diese Vorgehensweise hat den Vorteil für die Tatopfer, das so mühsame und aufwendige Zivilprozesse vermieden werden können und das Tatopfer dem Täter möglichst nicht erneut in einem anderen gerichtlichen Verfahren gegenübertreten muss. Im Rahmen der Nebenklagevertretung bei Beziehungstaten steht mir dabei zudem eine versierte und erfahrene Fachanwältin für Familienrecht zur Seite, welche für Sie die familienrechtlichen Schritte (Gewaltschutz, Wohnungszuweisung, Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt etc.) veranlasst.

Aufgrund unseres gut ausgebauten Kooperationsnetzwerkes mit angesehenen Kanzleien, Sachverständigen, Psychologen, Psychiatern, Opferschutzverbänden etc. können wir Ihnen bei Bedarf auch entsprechende Kontakte vermitteln.