Familienrecht

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Rechtsfragen, die innerhalb der Familie auftreten können. Die Komplexität des Familienrechts und die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls macht die Beratung und Vertretung durch eine/n fundierte/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Ihres Vertrauens unerlässlich. Dabei ist unser Ziel, eine möglichst umfassende und einverständliche Regelung für beide Ehegatten herbei zu führen. Die mit allen Beteiligten entwickelte Lösung erspart langjährige Prozesse, die für die Mandanten nicht nur kostenintensiv und häufig unbefriedigend sind, sondern insbesondere eine enorme psychische Belastung darstellen. Selbstverständlich werden bei Scheitern der gütlichen Einigung die vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche unserer Mandanten konsequent und engagiert vor Gericht durchgesetzt.

Das Familienrecht beinhaltet insbesondere folgende Fragen:

  • Was ist vor einer Eheschließung / Eingehung einer Lebenspartnerschaft zu bedenken?
  • Welche Rechte und Pflichten bestehen während einer Ehe / Lebenspartnerschaft?
  • Für wen empfiehlt sich ein Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung?
  • Wie verhalte ich mich im Fall einer Trennung? Hafte ich für die Schulden des anderen?
  • Was wird aus unseren Kindern im Fall der Trennung?
  • Wann empfiehlt sich die alleinige elterliche Sorge?
  • Wer hat Anspruch auf Unterhalt? Und wer muss wie viel und wie lange Unterhalt zahlen?
  • Was wird aus unserem/meinem Haus / Wohnung / Vermögen?

Die erhebliche wirtschaftliche Dimension von Ehescheidungen erfordert anwaltliche Spezialkenntnisse. Das gleiche gilt für die zuverlässige Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen, die Aufteilung von Immobilien oder auch von Unternehmensbeteiligungen.

Eingetragene Lebenspartnerschaft

Ein weiteres zentrales Arbeitsgebiet unserer Kanzlei stellt die Beratung eingetragener Lebenspartnerschaften dar.

Seit dem 01. August 2001 können gleichgeschlechtliche Paare das Institut der „Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ wählen und damit ihre Verbindung unter staatlichen Schutz stellen. Mit der grundlegenden Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes, das zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist, wurde eine weitergehende Gleichstellung der Lebenspartnerschaften zu den Ehen hergestellt. Gleichwohl gibt es einige grundlegende Unterschiede zum Recht der Ehe, so dass die oben aufgeführten Fragen ebenfalls einer genauen Prüfung bedürfen.